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   OLG Düsseldorf, 25.09.1980 - 10 W 67/80   

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https://dejure.org/1980,15920
OLG Düsseldorf, 25.09.1980 - 10 W 67/80 (https://dejure.org/1980,15920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.1980 - 10 W 67/80 (https://dejure.org/1980,15920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 1980 - 10 W 67/80 (https://dejure.org/1980,15920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KostO § 102; KostO § 103 Abs. 2 und 16 Abs. 1 S. 1

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    KostO §§ 16, 102, 103
    Kosten und Gebühren; doppelter Gebührenanfall bei getrennter Eröffnung letztwilliger Verfügungen wegen Gerichtsbezirksänderung als Folge der kommunalen Neugliederung; Zuständigkeit für den Gebührenerlaß betreffend solche Mehrkosten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbvertrag; Nachlaßgericht; Testament; Eröffnungsgebühr; NRW; Gerichtskosten; Grundbuch

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 554
  • Rpfleger 1981, 77
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00

    Gebühren für mehrere Testamentseröffnungen durch verschiedene

    Nach vom Senat geteilter und - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung der Oberlandesgerichte und herrschender Meinung in der Literatur gilt dies auch dann, wenn mehrere Verfügungen desselben Erblassers nacheinander eröffnet werden und in diesen jeweils über den gesamten Nachlass bzw. denselben Teil des Nachlasses verfügt worden ist (vgl. Senat JurBüro 1979, 1049; OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485 und NJW-FER 1997, 67; OLG Köln Rpfleger 1992, 394 m.Anm.Stolte; BayObLG FamRZ 1997, 644 und NJW-FER 2000, 165; SchlHOLG SchlHA 2000, 204; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 100/101; Hartmann, Kostengesetze, 31.Aufl., KostO, § 102 Rdn.4 und § 103 Rdn.2ff.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14.Aufl., Stichwort "Eröffnung" 1.3.2.1).

    § 103 Abs. 2 KostO greift aber nur ein, wenn mehrere letztwillige Verfügungen durch dasselbe Gericht eröffnet werden (vgl. OLG Stuttgart NJWE-FER 1997, 67; vgl. a. zum hier nicht gegebenen Auseinanderfallen von Verwahrungs- und Nachlassgericht infolge kommunaler Neugliederung OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77).

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